AGB

Allgemeine Vertragsgrundlagen

für Frauke Reimringer, freie Texterin & Übersetzerin (im Nachfolgenden “Texterin” genannt)

1. ANWENDUNGSBEREICH

1.1. Diese allgemeinen Vertragsgrundlagen gelten für das Verhältnis zwischen der Texterin und ihrem Auftraggeber. Die Texterin erstellt Texte, Konzepte und Übersetzungen, die sich nach den Vorgaben des Auftraggebers richten und von dem Auftraggeber veröffentlicht werden sollen.

– 1.2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt die Texterin nicht an, es sei denn, die Texterin hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Texterin in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Vertrag mit dem Auftraggeber vorbehaltlos ausführt.

– 1.3. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber. Sie gelten, auch wenn sie später nicht erneut ausdrücklich einbezogen werden.

1.4. Der Vertrag zwischen der Texterin und dem Auftraggeber kommt ausschließlich durch schriftliche Bestätigung des durch den Auftraggeber erteilten Auftrags zustande. Der Auftrag durch den Auftraggeber erfolgt durch Annahme des durch die Texterin unterbreiteten Angebots. Die Texterin ist vier Wochen an ein schriftliches Angebot gebunden.

VERTRAG UND VERTRAGSABSCHLUSS

– 1.1. Die Begründung sowie Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Genügen sie dieser nicht, so sind sie nichtig. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.

1.2. Von der Texterin übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

1.3. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, welche die Texterin im Rahmen der Auftragserarbeitung anfertigt und/oder anfertigen lässt, verbleiben bei der Texterin. Ein Anspruch auf Herausgabe und/oder Aufbewahrung besteht nicht. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe und/oder Aufbewahrung entsprechender Arbeitsunterlagen, elektronischer Daten und/oder Aufzeichnungen, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

1.4 Die von der Texterin genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

3. URHEBERRECHT, NUTZUNGSRECHT, BEARBEITUNGSRECHT

– 3.1 Alle Texte und Konzepte der Texterin unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Urheberrechte verbleiben bei der Texterin.

– 3.2 Die Nutzungsrechte an den von der Texterin erstellten Texten werden nach individueller Vereinbarung eingeräumt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird das mehrfache Nutzungsrecht eingeräumt.

– 3.3 Eine Weitergabe der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

– 3.4 Die Texterin überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Alle Texte dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und Zweckbestimmung im vertraglichen Umfang genutzt werden. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Texterin

und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

3.5. Sofern nichts anderes vereinbart, erhält der Auftraggeber sämtliche Bearbeitungsrechte an Text & Bild. Die Texterin wird die Zustimmung nur aus berechtigten Gründen verweigern. Als berechtigter Grund gilt insbesondere die Entstellung des Textes.

–3.6 Die Texterin ist berechtigt, Textmuster zum Zwecke der Eigenwerbung (auch als Referenz auf der eigenen Webseite) zu verwenden.

4. VERGÜTUNG

– 4.1 Die Anfertigung von Texten und Konzepten sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten, die die Texterin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

– 4.2 Die Vergütung der Texterin erfolgt für jeden Auftrag separat, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

– 4.3 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

– 4.4. Die Vergütung von angeforderten Probetexten wird im Einzelfall vereinbart.

– 4.5. Auftragsnebenkosten – Reise-/Fahrtkosten und Reisezeiten – die der Texterin für die Auftragserfüllung entstehen, sind in den Preisen nicht enthalten und werden dem Auftraggeber berechnet.

5. FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG

– 5.1 Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Ist eine Ablieferung und Abrechnung in mehreren Teilen vereinbart, so ist der jeweilige Teil der Arbeit bei Ablieferung und anschließender Rechnungsstellung zu vergüten.

– 5.2 Übermittelt die Texterin dem Auftraggeber einen Entwurf des Textes zur Durchsicht, handelt es sich dabei nicht um die Ablieferung.

6. AUFTRAGSDURCHFÜHRUNG

– 6.1 Im Rahmen des Auftrags ist die Texterin in der Gestaltung der Arbeit frei.

– 6.2 Die Texterin lässt vor der Veröffentlichung die Texte vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formelle Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber über.

– 6.3 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Leistungen der Texterin entfällt jede Haftung der Texterin.

– Die Texterin übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. Sie haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit seiner Arbeit.

– 6.4 Wenn die Texterin dem Auftraggeber einen Entwurf überreicht, und der Auftraggeber hieran etwaige Änderungswünsche hat, so sind diese zu berücksichtigen.

7. SONDERLEISTUNGEN; NEBEN- UND REISEKOSTEN

8.1 Die Texterin ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen in Absprache und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Texterin auf Verlangen eine entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.

– 8.2 Kosten oder Spesen, insbesondere für Reisen, die der Texterin im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

– 9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

– 9.2 Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit dieses Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien unverzüglich eine angemessene Regelung treffen, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien ursprünglich gewollt hatten.

Stand: 05.01.2021